Zoll-Compliance · BR → EU
Der EU-Zoll verlangt jetzt Produktkennungen für geringwertige E-Commerce-Importe
Nov 4, 2026 · 5 min read

In short
Seit dem 1. November 2026 sind Produktkennungen für jedes Produkt in Zollanmeldungen zu Fernverkäufen eingeführter Waren mit einem Sachwert bis EUR 150 verpflichtend. Betroffen sind vor allem B2C-Sendungen an Kunden in der EU. Benötigt werden eine Händler-Produktkennung (M-PID) und eine nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung (NS-PID). Eine standardisierte Hersteller-Produktkennung (S-PID), etwa EAN, UPC oder ISBN, ist ebenfalls anzugeben, wenn sie existiert; andernfalls wird in der Anmeldung der TARIC-Code Y081 verwendet. Verkäufer, Plattformen und Hersteller müssen die Daten durch die Lieferkette weitergeben, während der Anmelder für Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich bleibt.
Der EU-Zoll hat die Produktidentität zu einer Pflichtangabe für geringwertige E-Commerce-Importe gemacht. Seit dem 1. November 2026 muss jedes Produkt in einer Zollanmeldung für den Fernverkauf eingeführter Waren mit einem Sachwert bis EUR 150 die vorgeschriebenen Kennungen tragen. Die Regel betrifft vor allem online an EU-Verbraucher verkaufte Waren. Übliche B2B-Ströme fallen grundsätzlich nicht unter diese PID-Pflicht; sie ist daher kein universelles Feld für jede gewerbliche Einfuhr.
Die drei Kennungen beantworten unterschiedliche Fragen. Die M-PID ist die Referenz des Produktangebots auf der Website des Verkäufers, dem Marktplatz oder der Plattform und muss das Angebot dort eindeutig identifizieren. Die NS-PID ist die eigene Modell-, Teile-, Stil- oder vergleichbare Referenz des Herstellers. Beide sind Pflicht. Die S-PID ist eine international standardisierte Kennung, meist EAN, UPC oder ISBN, und wird nur gemeldet, wenn sie existiert. Wurde keine S-PID vergeben, muss der Anmelder dies mit dem TARIC-Code Y081 angeben, statt einen Barcode zu erfinden.
Die zolltechnische Zuordnung ist präzise. C127 übermittelt die M-PID, C128 die NS-PID und C129 die S-PID im Datenelement für Unterlagen. Eine fehlende S-PID wird mit Y081 im Feld für zusätzliche Verweise erfasst. Die Daten sind in Fernverkaufsanmeldungen mit den einschlägigen Verfahrenscodes erforderlich, und jedes in einer Anmeldungsposition zusammengefasste Produkt braucht seine Kennungen. Bündel benötigen daher Daten für ihre Bestandteile. Gebrauchte, aufgearbeitete, personalisierte und auf Bestellung gefertigte Waren erhalten keine allgemeine Ausnahme.
Die Verantwortung läuft durch die gesamte Kette. Onlineverkäufer, Marktplatz oder Plattform vergeben und übermitteln die M-PID; Hersteller, Erzeuger oder Produktlieferant liefern NS-PID und eine etwaige S-PID. Der Anmelder, häufig ein IOSS-Inhaber, Betreiber der Sonderregelung oder Zollvertreter, meldet die Kennungen und bleibt für vollständige und richtige Zolldaten verantwortlich. Eine brasilianische Marke sollte daher nicht erwarten, dass ihr Beförderer eine fehlende Produktidentität an der Grenze aus Beschreibung oder HS-Code rekonstruieren kann.
Prüfen Sie vor der nächsten Sendung einen realen Katalog. Ordnen Sie jeder verkaufsfähigen Variante ihre Plattformreferenz, Herstellerreferenz und standardisierte Kennung zu, verwenden Sie Y081 nur für Produkte, die tatsächlich keine S-PID haben, und führen Sie dieselben Felder durch Checkout, Marktplatz, Fulfilment und Befördererdatei. Fragen Sie den Anmelder, welches Format das nationale System akzeptiert und wie eine abgewiesene oder angehaltene Anmeldung gemeldet wird. Ein Opportunity Scan kann Datenübergaben und verantwortliche Parteien ordnen, bevor eine fehlende Kennung zur Zollverzögerung wird.
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