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Brasilien öffnet die Tür für Cannabis-Exporte: was es wirklich braucht, um die EU zu erreichen
Jun 26, 2026 · 6 min read

In short
Die RDC 1.023/2026 vom 11. Mai 2026 legt erstmals die Regeln für den Export von medizinischen Cannabis-Wirkstoffen (IFAs) und in Brasilien hergestellten Fertigprodukten fest und bringt die Portaria 344/1998 mit dem Januar-Rahmen in Einklang (RDC 1.015/2026, die die RDC 327/2019 ersetzt hat). Exportfähige Ware muss reines CBD oder CBD-dominant sein, der Anbau für den Export ist auf 0,3 % THC begrenzt, und Mengen müssen durch Verträge oder Absichtserklärungen belegt sein. Die eigentliche Hürde liegt jedoch auf EU-Seite: Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG, weshalb eine EU-GMP-Zertifizierung zwingend ist, und Einfuhr- sowie Betäubungsmittellizenzen werden Mitgliedstaat für Mitgliedstaat erteilt — mit Deutschland, das nach den meisten Schätzungen knapp die Hälfte der EU-Importe ausmacht, als Ankermarkt. Brasiliens eigene Produktion steckt noch in den Anfängen, daher ist dies vorerst eher Industriepolitik als verschifftes Volumen.
Brasilien hat erstmals festgeschrieben, wie im eigenen Land hergestellte medizinische Cannabis-Wirkstoffe (IFAs) und Fertigprodukte exportiert werden dürfen. Die RDC 1.023/2026 vom 11. Mai 2026 regelt Kennzeichnung, Einstufung und Abgabe und — das ist neu — die Exporttätigkeit selbst, und bringt die Verordnung über kontrollierte Substanzen (Portaria SVS/MS nº 344/1998) mit dem im Januar von der ANVISA beschlossenen Rahmen in Einklang, vor allem mit der RDC 1.015/2026, die die seit sieben Jahren geltende RDC 327/2019 ersetzt hat. Das Produkt darf als Wirkstoff ausschließlich CBD oder einen Extrakt aus einem CBD-dominanten Chemotyp von Cannabis sativa L. enthalten; der Anbau für den Export ist auf 0,3 % THC begrenzt; und Mengen müssen durch Verträge oder Absichtserklärungen über Kauf, Verkauf oder Vertrieb belegt sein. Die Zollverfahren folgen den bestehenden Einfuhr- und Ausfuhrresolutionen der ANVISA (RDC 988/2025 und RDC 81/2008).
Für sich genommen klingt das nach einer Marktöffnung. Vor dem realen Hintergrund ist es eher eine Absichtserklärung. Brasilien produziert medizinisches Cannabis kaum in nennenswertem Umfang: Die nationalen Anbauregeln (RDC 1.013/2026) treten erst im August 2026 in Kraft, das Land importiert nach wie vor den Großteil der Extrakte und IFAs, die seine Patienten konsumieren, und ein großer Teil der Versorgung läuft über Patientenvereinigungen, die ohne formale ANVISA-Genehmigung arbeiten. Rund 850.000 Brasilianer nutzen medizinisches Cannabis, doch die strukturierte Produktionsbasis nach GMP-Standard, die ein Exportprogramm voraussetzt, wird gerade erst aufgebaut. Die ehrliche Einordnung — und auch die der ANVISA selbst — ist Industriepolitik: Die Regel existiert, damit die Lieferkette einen Raum zum Wachsen hat, nicht weil Exportvolumen am Hafen wartet.
Für alle, die dies von der Angebotsseite lesen, liegt die eigentliche Hürde nicht in Brasília. Sie liegt in der EU. In der EU verkauftes medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel, geregelt durch die Richtlinie 2001/83/EG, und das bedeutet: Die EU-GMP-Zertifizierung ist das Tor. Ohne sie gelangt kein Produkt in die Apothekenkette eines Mitgliedstaats, und die Zertifizierung wird nach einer Inspektion durch die nationalen Behörden erteilt — die BfArM in Deutschland, das Infarmed in Portugal, die DKMA in Dänemark, die alle bereits ausländische Hersteller inspizieren. Es gibt keinen einheitlichen europäischen Cannabis-Markt. Einfuhr- und Betäubungsmittellizenzen liegen bei jedem Mitgliedstaat einzeln, sodass ein brasilianischer Exporteur nicht in 'die EU' eintritt, sondern in ein bestimmtes Land, unter dessen Betäubungsmittelregime, eines nach dem anderen.
In der Praxis ist dieses Land fast immer zuerst Deutschland. Nach den meisten Schätzungen entfällt auf Deutschland knapp die Hälfte aller EU-Importe von medizinischem Cannabis nach Wert, und sein Markt ist inzwischen deutlich mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr wert und wächst — der Rest des Blocks ist real, aber fragmentiert und weit kleiner. Der praktische Weg für einen brasilianischen Wirkstoff oder Extrakt ist also enger, als die Schlagzeile vermuten lässt: die EU-GMP-Zertifizierung für die betreffende Linie sichern, einen lizenzierten Importeur im Zielland mit den Betäubungsmittelgenehmigungen aufstellen und erst dann über Mengen sprechen. Die Reihenfolge zählt; Zertifizierung und Importeur kommen vor dem ersten Container, nicht danach.
Nichts davon macht die Änderung klein. Einen dauerhaften Exportweg hatte Brasilien vor einem Monat noch nicht, und die Hersteller, die frühzeitig die EU-GMP und einen deutschen Importeur in Stellung bringen, werden diejenigen sein, die die Verträge in der Hand halten, wenn der heimische Anbau endlich skaliert. Aber es ist eine Tür, kein Korridor — die Arbeit dazwischen besteht aus Zertifizierung, Lizenzierung je Mitgliedstaat und einem Käufer, der die Ware tatsächlich entgegennehmen kann. Wenn Ihre Route von Brasilien in die EU in Cannabis-Wirkstoffen oder -Derivaten verläuft, zeigt der Scan, welches dieser Tore auf Ihrem kritischen Pfad liegt, welche EU-GMP- und Betäubungsmittellizenzen Ihr Zielmarkt verlangen wird und wo die realistische Nachfrage tatsächlich liegt.
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